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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. Juli 2026 · Version 0.6


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und damit verbundene Leistungen, die über die Plattform pressekonto (erreichbar unter pressekonto.com) geschlossen werden.

(2) Vertragspartner ist: adametz.media, Inhaber Kevin Adametz, In der Lake 4, 33739 Bielefeld (nachfolgend „Anbieter").

(3) Die Veröffentlichung der Pressemitteilungen erfolgt auf den vom Anbieter betriebenen angeschlossenen Portalen. Angeschlossene Portale sind derzeit:

  • presseecho.de
  • businessportal24.com

Der Anbieter kann weitere eigene Portale anschließen. Die jeweils aktuelle Liste ist auf pressekonto.com einsehbar. Der Anschluss weiterer Portale erweitert den Leistungsumfang und stellt keine Änderung dieser AGB dar.

(4) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht. Der Kunde bestätigt bei der Buchung ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; der Anbieter darf auf diese Bestätigung vertrauen.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Pressemitteilung (PM): Ein vom Kunden eingereichter Beitrag mit presse- bzw. unternehmensbezogenem Nachrichtencharakter.
  • Slot: Ein Veröffentlichungskontingent innerhalb eines Tarifs. Ein Slot wird nur durch eine tatsächlich erfolgte Veröffentlichung verbraucht.
  • Credit: Eine vorausbezahlte Verrechnungseinheit für Zusatzleistungen. Die für den Erwerb von Credits und für Zusatzleistungen jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der bei Buchung angezeigten Preis- und Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Boost: Eine zeitlich befristete hervorgehobene Platzierung einer veröffentlichten PM.
  • Inhaltsprüfung: Die automatisierte Prüfung eingereichter PMs vor Veröffentlichung (siehe § 7).
  • Veröffentlichungsrichtlinien: Die unter pressekonto.com/richtlinien einsehbaren inhaltlichen Anforderungen an PMs. Sie sind Bestandteil dieser AGB.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung eines Kundenkontos auf pressekonto.com voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Das Anlegen und Speichern von PM-Entwürfen ist ohne kostenpflichtige Buchung möglich. Die Einreichung und Veröffentlichung von PMs setzt voraus, dass der Kunde mindestens ein Firmenprofil (Unternehmen) angelegt hat; jede PM wird im Namen eines Unternehmens veröffentlicht.

(2) Die Darstellung der Tarife und Leistungen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Buchungsvorgang durch Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" (oder gleichbedeutend) abschließt und der Anbieter die Buchung per E-Mail bestätigt.

(3) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB mit der Buchungsbestätigung in Textform. Die bei Vertragsschluss gültige AGB-Fassung wird dem Buchungsvorgang dauerhaft zugeordnet und ist für den Kunden im Kundenkonto abrufbar.

(4) Der Kunde sichert zu, dass die bei Registrierung und Buchung angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind, und hält sie aktuell. Dies gilt insbesondere für die Bestätigung seiner Unternehmereigenschaft (§ 1 Abs. 4) und die Angaben zu seinem Unternehmen.

(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(6) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter pressekonto.com/datenschutz.

§ 4 Leistungsumfang: Tarife, Slots und Tageslimits

(1) Der Anbieter bietet folgende Leistungsmodelle an:

  • Einzelveröffentlichung („Einzel"): einmalige Veröffentlichung einer PM ohne Abonnement.
  • Abonnements („Starter", „Business", „Pro", „Agency"): monatliche Veröffentlichungskontingente (Slots) gemäß der bei Buchung gültigen Leistungsbeschreibung unter pressekonto.com/preise.

(2) Slots eines Abonnements gelten für den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Slots verfallen mit Ablauf des Abrechnungsmonats; hierauf wird in der Leistungsbeschreibung deutlich hingewiesen. Slots stellen kein Geldguthaben dar, sind nicht auszahlbar und können nicht auf spätere Abrechnungsmonate übertragen werden.

(3) Ein Slot wird ausschließlich durch eine tatsächlich erfolgte Veröffentlichung verbraucht. Wird eine PM im Rahmen der Inhaltsprüfung abgelehnt, wird kein Slot verbraucht. Wird eine PM aufgrund eines technischen Fehlers des Anbieters nicht oder nicht wie vorgesehen veröffentlicht, wird der dafür eingesetzte Slot dem Kundenkonto unverzüglich wieder gutgeschrieben.

(4) Zur Sicherung der redaktionellen Qualität der angeschlossenen Portale gelten je Tarif tägliche Veröffentlichungshöchstmengen (Tageslimits) gemäß Leistungsbeschreibung. Über das Tageslimit hinaus eingereichte PMs können für den Folgetag eingeplant werden.

(5) Überschreitet der Kunde sein Monatskontingent, kann er zusätzliche Veröffentlichungen als Zusatzleistung gegen Credits buchen (Extra-PM, § 6).

§ 5 Credits

(1) Credits sind vorausbezahlte Verrechnungseinheiten für Zusatzleistungen (§ 6). Der Erwerb erfolgt über das Kundenkonto; die verfügbaren Credit-Pakete und Preise sind unter pressekonto.com/preise ausgewiesen.

(2) Gültigkeit: Erworbene Credits sind mindestens drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres gültig, in dem der Erwerb erfolgte. Vor Ablauf der Gültigkeit informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse.

(3) Keine Auszahlung: Eine Rückzahlung oder Barauszahlung erworbener Credits ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Credits sind an das Kundenkonto gebunden und nicht auf andere Konten übertragbar.

(5) Bei der Verrechnung werden stets die ältesten Credits zuerst verbraucht (First-in-first-out).

(6) Kontolöschung: Verfügt der Kunde bei einer von ihm veranlassten Löschung seines Kundenkontos noch über ein Credit-Guthaben, wird er im Löschvorgang ausdrücklich auf die Höhe des Guthabens und dessen ersatzlosen Verfall hingewiesen. Die Löschung wird erst nach gesonderter Bestätigung dieses Hinweises ausgeführt. Alternativ kann der Kunde das Konto bis zum Verbrauch oder zum Ablauf der Gültigkeit (Absatz 2) kostenlos fortführen. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Zusatzleistungen

(1) Extra-PM: Veröffentlichung einer zusätzlichen PM über das Monatskontingent hinaus. Der Credit-Preis richtet sich nach dem gebuchten Tarif und ist in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen.

(2) Boost: Zeitlich befristete hervorgehobene Platzierung einer veröffentlichten PM (Startseite und Kategorieseite des jeweiligen Portals) in den Laufzeitstufen 7, 14 oder 30 Tage. Ein Boost ist nur für PMs buchbar, die die Inhaltsprüfung ohne Beanstandung durchlaufen haben (Status „Grün"). Geschuldet ist ausschließlich die Platzierung während der gebuchten Laufzeit; eine bestimmte Reichweite, Zugriffszahl oder sonstige Werbewirkung wird nicht geschuldet. Ist das jeweilige Portal während eines aktiven Boosts aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen nicht erreichbar, verlängert sich die gebuchte Boost-Laufzeit um die Dauer der Nichterreichbarkeit. Kurzzeitige Unterbrechungen von weniger als 60 zusammenhängenden Minuten bleiben unberücksichtigt.

(3) Veröffentlichungsnachweis (PDF): Auf Wunsch erstellt der Anbieter einen Nachweis der Veröffentlichung als PDF-Dokument zu dem in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Credit-Preis.

(4) Zusatzleistungen werden im Zeitpunkt der Buchung mit dem Credit-Guthaben verrechnet. Reicht das Guthaben nicht aus, ist ein Nachkauf im Buchungsvorgang möglich.

§ 7 Inhaltsprüfung und Veröffentlichung

(1) Jede eingereichte PM durchläuft vor Veröffentlichung eine automatisierte Inhaltsprüfung anhand der Veröffentlichungsrichtlinien. Die Prüfung dient dem Schutz der Leser, der Rechtskonformität und der redaktionellen Qualität der angeschlossenen Portale.

(2) Ergebnis der Prüfung:

  • Grün / Gelb: Die PM wird nach Abschluss der Inhaltsprüfung veröffentlicht; ein Slot wird verbraucht. Gelb bedeutet, dass die PM trotz einzelner Hinweise oder Risikomerkmale nach automatisierter Prüfung veröffentlichungsfähig ist; Einzelheiten regeln die Veröffentlichungsrichtlinien.
  • Rot: Die PM wird nicht veröffentlicht; es wird kein Slot verbraucht. Der Kunde erhält die Ablehnung mit Angabe der Ablehnungskategorie.

(3) Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht, wenn und soweit die PM gegen die Veröffentlichungsrichtlinien, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt. Die Ablehnungsgründe werden in den Veröffentlichungsrichtlinien kategorisiert; bei einer Ablehnung gibt der Anbieter mindestens eine einschlägige Ablehnungskategorie an.

(4) Menschliche Überprüfung: Der Kunde kann gegen eine Ablehnung eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen. Der Antrag erfolgt formlos über das Kundenkonto oder per E-Mail an info@pressekonto.com. Der Anbieter teilt das Ergebnis der Überprüfung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit. Ist eine Prüfung innerhalb dieser Frist nicht möglich, informiert der Anbieter den Kunden über die Verzögerung.

(5) Eine redaktionelle Bearbeitung eingereichter PMs durch den Anbieter findet nicht statt. Technisch bedingte Anpassungen (Formatierung, Erstellung von Anrisstexten/Teasern, Bildzuschnitte für Vorschaudarstellungen) bleiben vorbehalten und stellen keine inhaltliche Bearbeitung dar.

(6) Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ergibt sich aus dem Abschluss der Inhaltsprüfung; ein bestimmter Veröffentlichungszeitpunkt wird nicht geschuldet, es sei denn, er ist ausdrücklich vereinbart.

§ 8 Pflichten des Kunden; Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) Der Kunde ist für den Inhalt seiner PMs allein verantwortlich. Er sichert zu, dass

  • er über alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten verfügt,
  • die Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte) verletzen,
  • die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die Veröffentlichungsrichtlinien verstoßen,
  • enthaltene Tatsachenbehauptungen zutreffend sind.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus Absatz 1 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Wird der Anbieter wegen eines Kundeninhalts von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen oder liegt ein begründeter Hinweis auf Rechtswidrigkeit vor (insbesondere über das Meldeverfahren nach dem Digital Services Act), ist der Anbieter berechtigt, die betroffene PM vorläufig zu depublizieren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 9 Rechteeinräumung

(1) Der Kunde räumt dem Anbieter an den eingereichten Inhalten das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte für die Dauer der Veröffentlichung auf den angeschlossenen Portalen öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und technisch aufzubereiten (Formatierung, Teaser, Vorschaubilder, responsive Darstellungen).

(2) Soweit der Kunde eine zusätzliche Verbreitung über Partnerportale auswählt oder diese ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Tarifs ist, räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, die PM an die in der Leistungsbeschreibung genannten Partner oder Partnerkategorien zur dortigen Veröffentlichung weiterzugeben. Ohne eine solche Auswahl oder Tarifzugehörigkeit erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

(3) Eine inhaltliche Veränderung, Kürzung oder Bearbeitung über Absatz 1 hinaus erfolgt nicht.

(4) Die Rechteeinräumung nach Absatz 1 bleibt für die Dauer der Archivierung bestehen, auch wenn das Kundenkonto endet (§ 11 Abs. 5).

§ 10 Preise, Zahlung, Rechnungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmitteln. Abonnementgebühren werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.

(3) Rechnungen werden elektronisch erstellt und im Kundenkonto bereitgestellt sowie per E-Mail übermittelt.

(4) Schlägt ein Einzug fehl, wird der Kunde benachrichtigt und erhält Gelegenheit zur Aktualisierung des Zahlungsmittels. Während eines Zahlungsverzugs kann der Anbieter die Annahme neuer PMs aussetzen; bereits veröffentlichte PMs bleiben online.

(5) Preisänderungen laufender Abonnements: Der Anbieter kann die Preise laufender Abonnements mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Eine Preisanpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich Kosten für Hosting, technische Infrastruktur, Zahlungsabwicklung, gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, Portalbetrieb oder sonstige für die Leistungserbringung wesentliche Kostenpositionen nicht nur unerheblich ändern; Kostensenkungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie Kostensteigerungen. Die Preisanpassung darf den Umfang der eingetretenen Kostenänderung nicht überschreiten. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu; hierauf wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Für den zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits bezahlten Abrechnungszeitraum bleibt der vereinbarte Preis unverändert. Bereits erworbene Credits sind von Preisänderungen nicht betroffen.

§ 11 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Einzelveröffentlichungen und Credit-Käufe begründen kein Dauerschuldverhältnis.

(2) Abonnements haben eine Laufzeit von einem Monat (monatliche Zahlweise) bzw. zwölf Monaten (jährliche Zahlweise). Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um die gewählte Laufzeit (einen Monat bzw. zwölf Monate), sofern es nicht vor Ablauf der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Laufzeit möglich; bei monatlicher Zahlweise also monatlich, bei jährlicher Zahlweise zum Ende des jeweiligen Zwölfmonats-Zeitraums. Der Jahresrabatt („2 Monate gratis") gilt nur bei jährlicher Zahlweise.

(3) Die Kündigung ist möglich:

Die Angabe von Zugangsdaten oder Passwörtern ist für die Kündigung per Textform nicht erforderlich. Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit ihres Zugangs sowie den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung unverzüglich auf elektronischem Wege in Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen § 8.

(5) Nach Vertragsende bleiben veröffentlichte PMs im Archiv der angeschlossenen Portale öffentlich zugänglich (Archivfunktion). Der Kunde behält über sein Kundenkonto Zugriff auf seine Inhalte und die Änderungsfunktionen; verbleibende Credits behalten ihre Gültigkeit nach § 5 Abs. 2.

(6) Datenexport: Der Kunde kann die von ihm eingereichten Inhalte (Texte und Entwürfe) jederzeit in einem gängigen elektronischen Format erhalten; bis zur Bereitstellung einer Selfservice-Exportfunktion erfolgt die Herausgabe auf Anfrage an info@pressekonto.com. Gesetzliche Ansprüche (insbesondere Art. 20 DSGVO) bleiben unberührt.

§ 12 Kein Widerrufsrecht (B2B)

(1) Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 4), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Bestätigt ein Kunde bei der Buchung wahrheitswidrig, als Unternehmer zu handeln, kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Verbraucherschutzvorschriften berufen.

§ 13 Depublikation, Änderungen, Meldeverfahren

(1) Veröffentlichte PMs werden dauerhaft archiviert. Auf die dauerhafte Archivierung wird der Kunde vor jeder Veröffentlichung im Veröffentlichungsvorgang ausdrücklich hingewiesen. Eine nachträgliche Entfernung einer veröffentlichten PM aus der öffentlichen Ansicht der angeschlossenen Portale („Depublikation") ist bei rechtmäßigen Inhalten nur als freiwillige Serviceleistung des Anbieters gegen Entgelt möglich. Der jeweils geltende Preis (netto zuzüglich Umsatzsteuer) wird vor Beauftragung angezeigt. Bei einer Depublikation bleibt die ursprüngliche URL mit einem Hinweis auf die Entfernung bestehen („Tombstone"); eine vollständige Löschung der URL erfolgt nicht. Eine Entfernung aus Suchmaschinen-Caches, Archiven Dritter oder bereits erfolgten Weiterveröffentlichungen durch Dritte ist nicht geschuldet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere nach Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht oder aufgrund rechtswidriger Inhalte, bleiben unberührt.

(2) Unentgeltlich bleiben stets: die Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der DSGVO (insbesondere die Entfernung personenbezogener Kontaktdaten natürlicher Personen), Meldungen rechtswidriger Inhalte nach dem Digital Services Act sowie die Korrektur von Fehlern über das Änderungssystem. Einzelheiten regelt die Seite Inhalte melden.

(3) Für nachträgliche Änderungen an veröffentlichten PMs stellt der Anbieter ein Änderungssystem bereit (Korrektur von Tippfehlern, Aktualisierung von Kontaktdaten). Umfang und Verfahren ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der Plattform (Kundenkonto und Buchungsfunktionen) sowie der angeschlossenen Portale. Kurzzeitige Unterbrechungen von weniger als 60 zusammenhängenden Minuten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Wird der Wert in einem Kalendermonat unterschritten, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift; diese berechnet sich zeitanteilig nach der Dauer der relevanten Nichterreichbarkeit im betroffenen Kalendermonat und ist auf die für diesen Monat gezahlte Abonnementgebühr begrenzt. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des betroffenen Kalendermonats zu stellen. Die Gutschrift wird auf etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen derselben Nichterreichbarkeit angerechnet. Ausgenommen von der Berechnung sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen. Für fremde Inhalte gelten die Haftungsregeln des Digital Services Act.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, neue Leistungsbestandteile) und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt, unter Hervorhebung der geänderten Regelungen.

(3) Wesentliche Änderungen — insbesondere solche, die Leistungsumfang, Preise oder Kündigungsrechte betreffen — bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde nicht zu, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Für unwesentliche Änderungen (z. B. redaktionelle Klarstellungen oder neue angeschlossene Portale, soweit hierdurch keine zusätzlichen Pflichten des Kunden entstehen) genügt die Mitteilung nach Absatz 2.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).


Stand: 3. Juli 2026 · Version: 0.6
Diese AGB gelten für Buchungen über pressekonto (pressekonto.com) mit Veröffentlichung auf presseecho.de und businessportal24.com.