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Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG Risikozuschläge vermeiden

H hc consulting AG 2 Min. Lesezeit · 317 Wörter · 1.252 Aufrufe

Die Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung führt in der Regel auch zum Tarifwechsel. Bietet der Zieltarif mehr Versicherungsleistungen als der alte Versicherungstarif, so wird für die Mehrleistung, und nur für diese, eine Risikoprüfung durchgeführt. Ist der Gesundheitszustand OK, so können die Mehrleistungen problemlos mitversichert werden. Allerdings gilt für die Mehrleistung eine Wartezeit und es können, etwa beim Zahnersatz, Begrenzungen in den ersten Jahren greifen (www.204vvg.org). Das alles ist unproblematisch.
Gerade bei älteren Versicherten sind aber oft schon Krankheiten aufgetreten. Auch dann ist ein PKV-Tarifwechsel gut durchführbar (www.pkv-tarifwechsel.org). Für den Bereich der Mehrleistung zum alten Tarif kann die PKV dann einen Risikozuschlag verlangen. Das ist rechtens. Der Versicherte hat im Gegenzug die Möglichkeit den Risikozuschlag abzulehnen und für die bisher nicht versicherten Leistungen einen Mehrleistungsausschluss zu verlangen. Dann entsteht ein sogenannter Hybridtarif, eine Kombination aus dem alten und dem neuen Tarif. Aus Sicht der Versicherung ist das unerwünscht, muss doch der Leistungssachbearbeiter bei jedem Kunden mit Hybridtarif genau in den Vertrag schauen. Es entstehen höhere Verwaltungskosten. Deshalb wird diese Variante auch nicht aktiv von der Versicherung angeboten.

Gem. § 204 VVG hat der Kunde das Wahlrecht: Risikozuschlag oder Mehrleistungsausschluss. Beim Risikozuschlag ist beachten, dass dieser kaum noch aus dem PKV-Vertrag herauszubekommen ist und bei jeder zukünftigen Beitragserhöhung mit teurer wird.

Am elegantesten ist der Wechsel für Versicherte mit Vorerkrankungen in einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung. In jedem Fall ist eine professionelle Beratung wichtig. Genauso wichtig: Es dürfen keinerlei Kosten für die Beratung entstehen. Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel ist die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de). Folgende Versicherungen beteiligen sich am kostenlosen Tarifwechsel:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.

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